Beitragsordnung

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter. Die Anzahl der Mitarbeiter
ist nach „Vollzeit-Stellen“ zu berechnen, demnach Teilzeit-Stellen entsprechend anteilig. Die Anzahl
der Mitarbeiter ist dem Verbund zum 30.11. eines jeden Jahres mitzuteilen.

Folgende Beiträge werden pro Jahr festgelegt:

(1) Soloselbständige EUR 60,00


(2) 1 bis 9 Beschäftigte EUR 80,00


(3) 10 bis 50 Beschäftigte EUR 160,00


(4) 51 bis 250 Beschäftigte EUR 300,00


(5) 251 bis 500 Beschäftigte EUR 400,00


(6) 500 und mehr Beschäftigte EUR 500,00


(7) Fördermitglieder EUR 50,00