Förderprogramm Betriebliche Kinderbetreuung:

Mit betrieblichen und betrieblich unterstützten Kinderbetreuungsangeboten können Arbeitgeber ihre Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sinnvoll unterstützen. Gleichzeitig gewinnen Unternehmen im Wettbewerb um Fachkräfte mit einem bedarfsgerechten betrieblichen Kinderbetreuungsangebot an Attraktivität. Deshalb unterstützt das Bundesfamilienministerium ab dem 1. September 2020 (bis Ende 2022) mit dem Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ Unternehmen beim Ausbau betrieblicher Betreuungsangebote für Kinder von Beschäftigten.

Mehr Informationen zum Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ und die bereits veröffentlichte Förderrichtlinie unter: erfolgsfaktor-familie.de/das-foerderprogramm